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Elternrat
Jede Pfadfindergruppe muss einen Elternrat haben.
Gruppenordnung § 6, Verbandsordnung Abs. 2.4.5
Dieser besteht aus Elternvertretern, Kassier, dem Gruppenleiter sowie der Gruppenleiterin und trifft sich mehrmals jährlich.
Der Elternratsobmann (ERO)
- hat den Vorsitz beim Elternrat.
- wird von den Eltern registrierter Gruppenmitglieder gewählt.
- ist die rechtliche Vertretung der Pfadfindergruppe nach außen.
Unser derzeitiger ERO ist Michael "Fifi" Fiala, die amtierende Kassierin Brigitta Futscher
Der Elternrat hat die Aufgabe
- für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen
- die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern
- bei der jährlichen Registrierung der Pfadfinderleiter/-innen die Mitverantwortung für deren charakterliche Eignung zu übernehmen
- alle aus der Rechtsform sich ergebenen Verpflichtungen zu erfüllen wie Durchführung von Hauptversammlung und Wahlen, Kassaführung und -bericht sowie Kassaprüfung, Verkehr mit Behörden, Tätigkeitsbericht
- die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten
Dies geschieht im Besonderen durch:
- Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als Pfadfinderleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen sowie Bereitstellung entsprechender Mittel für die Leiter/-innenausbildung
- Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume
- Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung entsprechend den Wünschen des Gruppenrats
- Unterstützung der Pfadfinderleiter/-innen bei Veranstaltungen, Lagern und Fahrten
- Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit