"Guy de Larigaudie / Pater Haspinger"
Pfadfindergruppe 8

Elternrat


Jede Pfadfindergruppe muss einen Elternrat haben.

Gruppenordnung § 6, Verbandsordnung Abs. 2.4.5

Dieser besteht aus Elternvertretern, Kassier, dem Gruppenleiter sowie der Gruppenleiterin und trifft sich mehrmals jährlich.

Der Elternratsobmann (ERO)

  • hat den Vorsitz beim Elternrat.
  • wird von den Eltern registrierter Gruppenmitglieder gewählt.
  • ist die rechtliche Vertretung der Pfadfindergruppe nach außen.

Unser derzeitiger ERO ist Michael "Fifi" Fiala, die amtierende Kassierin Brigitta Futscher

Der Elternrat hat die Aufgabe

  • für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen
  • die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern
  • bei der jährlichen Registrierung der Pfadfinderleiter/-innen die Mitverantwortung für deren charakterliche Eignung zu übernehmen
  • alle aus der Rechtsform sich ergebenen Verpflichtungen zu erfüllen wie Durchführung von Hauptversammlung und Wahlen, Kassaführung und -bericht sowie Kassaprüfung, Verkehr mit Behörden, Tätigkeitsbericht
  • die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten

Dies geschieht im Besonderen durch:

  • Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als Pfadfinderleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen sowie Bereitstellung entsprechender Mittel für die Leiter/-innenausbildung
  • Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume
  • Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung entsprechend den Wünschen des Gruppenrats
  • Unterstützung der Pfadfinderleiter/-innen bei Veranstaltungen, Lagern und Fahrten
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit